Lärmpasserstellung
Entsprechend unserer Aufstiegserlaubnis dürfen ausschließlich Flugmodelle mit Kolbenmotor oder Strahltriebwerk geflogen werden, für die der Pilot einen gültigen Lärm-Pass besitzt.
Auszug aus der gültigen Aufstiegserlaubnis
Referenzbedingungen Messung
Schallpegelgrenzwerte
Auf unserem Modellfluggelände dürfen Flugmodelle bis zu einem maximalen Gesamtgewicht von 25 kg geflogen werden. Je nach Art des Antriebs gibt es verschiedene Grenzen für den zulässigen Schallpegel
Flugmodelle | zulassiger Schallpegel |
---|---|
ohne Verbrennungsmotor | keine Begrenzung |
mit Verbrennungsmotor | 73 dB(A)/25m |
mit Strahltriebwerk | 90 dB(A)/25m |
Wer darf einen Lärmpass ausstellen?
Jede unterwiesene Person kann als Messbeauftragter einen Lärmpass erstellen.
In der Regel sind dies Kollegen aus der Vorstandschaft.
Wer ist für die Erstellung verantwortlich?
Der Lärmpass muss immer mitgeführt werden und dient als Nachweis bei Kontrollen. Im Rahmen der Sorgfaltspflicht ist jedes Mitglied angehalten sich um die Erstellung eines Lärmpasses beispielsweise für ein neues Flugmodell zu kümmern.
Was muss ich beachten?
Bei einer Veränderung wichtiger Komponenten am Modellflugzeug die das Schallpegelergebnis beeinflussen muss eine neue Schallpegelmessung vom Mitglied angestoßen werden.
Dies ist erforderlich wenn sich zum Beispiel die Luftschraube, der Motor oder der Auspuff ändern.
Lärmmessung
Es empfiehlt sich bei der Lärmmessung ausreichend helfende Hände am Platz zu haben. Anbei ein paar Bilder die das Vorgehen etwas veranschaulichen sollen.






1. Vorsitzender
Thomas Limpert
Stadtblick 15
97616 Salz